Beschreibung
Ultimate Guards Flip'n'Tray 133+ Xenoskin mit offiziell lizenziertem Artwork aus Magic: The Gatherings "Edge of Eternities"-Set aus vollfarbig bedrucktem, widerstandsfähigem Xenoskin-Material bietet nicht nur Platz für 133 doppelt gesleevete Karten in Ultimate Guard-Hüllen, sondern auch ein integriertes und herausnehmbares Würfel-Fach. Der Flip'n'Tray 133+ Xenoskin ist die perfekte Deck-Box für Commander/EDH-Decks und verfügt über zuverlässige und starke Magnetverschlüsse für die sichere Aufbewahrung von Karten und Zubehör.
- Designed für bis zu 133 (double-sleeved) oder 160 (single-sleeved) Karten der Standardgröße in Ultimate Guard-Sleeves
- Offiziell lizenziertes Magic: The Gathering-Artwork
- Herausnehmbare Karten- und Zubehörfächer
- Unabhängiger Zugriff zu jedem Fach
- Widerstandsfähiges Xenoskin-Material und hochwertige Mikrofaser-Innenseite
- Starker Magnetverschluss
- Vollfarbig bedruckt
Weitere Informationen
Voraussichtliches Erscheinungsdatum
2025-08-30Hinweise gemäß Produktsicherheitsverordnung
Hersteller: heo GmbH; West Campus 1 76863 Herxheim (DE) https://www.heo.com/de/de DE; info@heo.com
Verantwortliche Person: heo GmbH; West Campus 1 76863 Herxheim (DE) https://www.heo.com/de/de DE; info@heo.com
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen:
Altersfreigabe
Ab 14 Jahren
Info zu den Lieferzeiten
Das EU-Lager hat derzeit eine Lieferverzögerung von mindestens 7-9 Tagen, dazu kommt natürlich noch der Versand zu uns!
Das EU-Express-Lager ist nicht betroffen, da diese Artikel bereits bei uns auf Lager sind. Beginnend mit WWT-....
Wir hoffen auf euer Verständnis!
Warnhinweise
Einige Produkte weisen diese Punkte auf:
Achtung: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.
· Kleine Teile (Verschlucken oder Ersticken) · Scharfe oder spitze Teile (Stichverletzungen) · Seil (Strangulation) · Kleine Kugeln (Verschlucken oder Ersticken)
Achtung: Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Bei vielen unserer Produkte handelt es sich um Sammlerstücke für rein dekorative Zwecken. Diese gelten nicht als Spielzeug. Wir verweisen auf die "Richtlinie 2009/48/EG Anhang Nr.2 “ über die Sicherheit von Spielzeug.